Die Vergütung ist Verhandlungsbasis, wird nach Einigung stundenweise berechnet und wird am Betreuungstag fällig.
Meine grundsätzliche Mindestbetreuungszeit beträgt 3 Stunden.
Bei einer regelmäßigen Betreuungszeit - z.B. drei Tage wöchentlich und darüber hinaus, ist statt stundenweiser Abrechnung auch ein zu vereinbarender Festbetrag möglich. Dieser wird wöchentlich fällig, eine monatliche Abrechnung ist auch denkbar ;-).
Eventuelle anfallende Auslagen, z.B. bei kostenpflichtigen Unternehmungen etc, werden natürlich vorher besprochen und dann gesondert abgerechnet.
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